So funktioniert es
- Hinweis sendenAdresse, Ansprechpartner, was Sie wissen. Über das Formular mit der Rolle „Tippgeber“.
- VereinbarungBevor wir Kontakt aufnehmen, halten wir die Höhe der Provision schriftlich fest.
- AuszahlungNach dem Notartermin und dem Eingang der Kaufpreiszahlung.
Wer gewerbsmäßig die Gelegenheit zum Kauf von Grundstücken nachweist, braucht eine Erlaubnis nach § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GewO (gesetze-im-internet.de, geprüft 28.10.2026). Ob das auf Sie zutrifft, klären wir vor der Vereinbarung.
Hinweis geben